FAQ - VL-Bausparen und vermögenswirksame Leistung
Fragen zum Bausparen mit vermögenswirksame Leistung
Wir haben häufige Fragen zum Thema vermögenswirksame Leistung und VL-Bausparen für Sie zusammengestellt.
Die Höhe der Zahlung ist je nach Firma und Branche unterschiedlich hoch. Ob sie vermögenswirksame Leistungen erhalten in welcher Höhe erfahren Sie von Ihrem Arbeitgeber oder gegebenenfalls von ihrer Personalabteilung. Der maximale Betrag liegt bei 480 € jährlich. Erhalten Sie einen geringeren Betrag können Sie diesen mit eigenen Zahlungen aufstocken. Dies lohnt sich vor allem wenn sie Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben.
Innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen erhalten Sparer auf ihre vermögenswirksamen Leistungen 9 % Arbeitnehmersparzulage. Die Zulage wird auf einen jährlichen Förderhöchstbeitrag von 470 € für alleinstehende und 940 € für Verheiratete gezahlt. Um die Arbeitnehmersparzulage zu erhalten darf das zu versteuernde Einkommen bei alleinstehenden 17.900 € und verheirateten 35.800 € nicht übersteigen.