Bauspar-ABC | Glossar Bausparen
Bauspar-ABC
Abschlussgebühr:
Die Abschlussgebühr dient der Bausparkasse zur Deckung eines Teils ihrer
Vertriebskosten. Sie beträgt in der Regel zwischen 1% und 1,6% der Bausparsumme.
Bausparsumme:
Das ist der Betrag, über den der Bausparvertrag abgeschlossen worden ist. Diese
Vertragssumme kommt bei Zuteilung zur Auszahlung an den Vertragsnehmer.
Bewertungszahl:
Beim Bausparen ist die Höhe der Sparleistung ein wichtiger Faktor für die
Zuteilung des Baugeldes. Wichtig ist nicht nur die Höhe des Guthabens, sondern
auch die Dauer der Sparzeit. Beide Faktoren werden zu bestimmten Terminen, den
Bewertungsstichtagen, mit Hilfe einer speziellen Kennziffer erfasst (so genannte
Bewertungszahl). Der Bausparvertrag gilt als zuteilungsreif, wenn der Sparer die
geforderte Zielbewertungszahl erreicht hat.
Darlehenshöhe:
Die Höhe des zinsgünstigen Bauspardarlehens ergibt sich in der Regel aus der
Differenz zwischen der Bausparsumme und dem jeweiligen Sparguthaben. Bei
Übersparung, d.h. bei Weitereinzahlung über die Ansparleistung hinaus, kann es
passieren, dass hierdurch unnötigerweise das rechnerische Bauspardarlehen
reduziert wird.
Mindestansparung:
Der Mindestansparbetrag steht für die erforderliche Sparleistung des Kunden und
gibt an, welches Bausparguthaben der Kunde mindestens erreichen muss. In aller
Regel handelt es sich um Beträge in Höhe von 40% bis 50% der Bausparsumme.
Regelsparbeitrag:
Der so genannte Regelsparbeitrag wird in Promille der Bausparsumme gezeigt. Er
ist so kalkuliert, dass der Bausparkunde nach einer angemessenen Sparzeit das
erforderliche Mindestguthaben erreicht. Wird diese Sparrate unterschritten, wird
folglicherweise auch die erforderliche Sparzeit verlängert.
Schnellspartarife:
Mit diesen Tarifen werden Bauherren angesprochen, die in naher Zukunft Baugeld
benötigen. Im Extremfall erfolgt die Einzahlung gleich zu Beginn in einer Summe.
In der Regel sind die Tilgungsraten bei Schnellspartarifen höher. Die
Liquiditätsbelastung ist insoweit höher als bei den normalen Tarifen.
Wahltarife:
Die Wahl- oder Optionstarife bieten dem Sparer auch nach Vertragsabschluß, d.h.
bis zur Zuteilung, die Möglichkeit den Tarif zu wechseln. Wichtig ist hierbei
die Wahl der Zins- und Tilgungshöhe. So kann sich der Kunde bei der Zinsoption
später für einen höheren Sparzins entscheiden, wenn zum Beispiel die eigenen
Bauabsichten verschoben oder aufgehoben werden. Umgekehrt hat der Sparer die
Möglichkeit, nachträglich einen niedrigeren Spar- und Darlehenszins zu wählen.
Wartezeit:
Zeitraum vom Vertragsbeginn bis zur Zuteilung der Bausparsumme.
Wohnungsbauprämie:
Abhängig von der gerade geltenden Gesetzeslage wird eine Wohnungsbauprämie ab
einem Alter von 16 Jahren gewährt. Die Prämie ist auf einen Höchstbeitrag
begrenzt und kann nur von Personen in Anspruch genommen werden, deren
Einkommensgrenzen ein bestimmtes zu versteuerndes Jahreseinkommen nicht
übersteigen. Es handelt sich um eine Subventionierung, die aber nur einen
kleinen Zuschuss darstellt und daher keine echte Relevanz für den Bau oder
Erwerb eines Eigenheims hat. Die Eigenheimzulage ist viel wichtiger.
Zielbewertungszahl:
Die bisher erbrachte Sparleistung des Kunden beeinflusst den Zuteilungstermin
und die Auszahlung der Vertragssumme. Der Dauer der Sparzeit kommt ebenfalls
eine wichtige Bedeutung zu. An bestimmten Terminen (Bewertungsstichtagen),
werden mit Hilfe einer speziellen Kennziffer, der so genannten Bewertungszahl,
diese Faktoren erfasst. Ergebnis ist die Zielbewertungszahl, die für die
Auszahlung der Bausparsumme erreicht sein muss.
Zwischenfinanzierung:
Der Vertrag ist noch nicht zuteilungsreif, der Kunde möchte aber finanzieren. Es
ist der Betrag zu finanzieren, der bei einem angesparten Vertrag zur
Überbrückung der verbleibenden Wartezeit bis zur Zuteilungsreife fehlt.