Wohn Riester | Vergleich | Eigenheimrente
Vergleich Bausparen - Wohn Riester
Bislang gab es Riester-Zulagen nur für private Rentenversicherungen, Fondssparprodukte und Banksparpläne. Mit dem Eigenheimrentengesetz wird selbst genutztes Wohneigentum als Altersvorsorge gleichberechtigt gefördert. Auch Einzahlungen auf Bausparverträge werden gleichzeitig förderfähig. Damit hat der Gesetzgeber ein millionenfach bewährtes Instrument zur Bildung von Eigenkapital und zur sicheren zinsgünstigen Finanzierung in die Förderung der Altersvorsorge integriert. Die neue Eigenheimrente wird umgangssprachlich auch "Wohn-Riester" bezeichnet.
Grundvoraussetzung für die Gewährung der Wohn-Riester-Förderung ist, dass die Immobilie vom Erwerber selbst bewohnt wird. Eine Vermietung des Wohnraums ist nicht möglich. Damit bleiben Mehrfamilienhäuser und vermietbare Eigentumswohnungen von der Förderung ausgeschlossen. Ferienimmobilien werden ebenfalls nicht gefördert
- Grundzulage: jährlich bis zu 154 EUR
- Kinderzulage: jährlich bis zu 185 EUR
- für ab 2008 geborene Kinder - jährlich bis zu 300 EUR
Der Zulagenanspruch ist einkommensunabhängig. Bonus für junge Einsteiger Förderberechtigten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten einmalig eine Extra-Zulage von 200 Euro, die automatisch bei Beantragung der Altersvorsorgezulage gewährt wird. Es erfolgt jedoch eine Kürzung, wenn nicht der Mindesteigenbeitrag eingezahlt wird. Eine Nachholmöglichkeit des gekürzten Bonus in späteren Beitragsjahren gibt es nicht.