Fragen zum Bausparen und Bauspardarlehen

Wir haben häufige Fragen zum Thema Bausparen und Bauspardarlehen für Sie zusammengestellt.

Beim Bausparen dreht sich alles um die Bausparsumme, sie ist der gesamte Betrag der bei Zuteilung des Bausparvertrages zur Verfügung steht. Der Betrag setzt sich zusammen aus dem angesparten Guthaben und dem benötigten Darlehen.

Beispiel: ist das Mindestsparguthaben 50 % und der Bausparer benötigt 20.000 € für eine Modernisierung, beträgt die Bausparsumme 20.000 € und setzt sich zusammen aus 10.000 € Sparguthaben und 10.000 Bauspardarlehen. Es Sparguthaben wird innerhalb von sieben Jahren angespart und das Bauspardarlehen innerhalb von sieben Jahren zurückgezahlt.

Für jeden Bauspartarif gibt es eine Regelsparrate, diese beträgt bei den meisten Tarifen zwischen 4 % und 5 % der Bausparsumme. Die Regelsparrate soll sicherstellen, dass Bausparer nach einer Sparzeit von ca. 7 Jahren die Zuteilung des Bausparvertrages erreichen.

Damit der Bausparvertrag zugeteilt wird und Bausparer das Bauspardarlehen erhalten kann muss das Mindestguthaben erreicht werden. Bei den meisten Tarifen liegt das Mindestsparguthaben zwischen 30 und 50 % der Bausparsumme.

 

Bei allen Bausparkassen fällt eine Abschlussgebühr zwischen 1 % und 1,6 % der Bausparsumme an. Bausparer können diese Gebühr mit einer separaten Zahlung zu Beginn oder durch Verrechnung der Gebühr mit monatlichen Sparraten zahlen. Einige Bausparkassen berechnen zusätzlich auch Gebühren für die Kontoführung oder das Bauspardarlehen.

Für den Erhalt von staatlichen Förderungen muss eine Laufzeit von sieben Jahren eingehalten werden. Bei den meisten neuen Bauspartarifen sind auch die Guthabenzinsen und Darlehenszinsen nur für diese Vertragslaufzeit garantiert. Wer monatlich den Regel Sparbeitrag einzahlt erreicht nach sieben Jahren das Mindestsparguthaben und damit die Zuteilung des Bausparvertrages. Durch eine Optimierung der Sparrate und Bausparsumme lässt sich aber auch die Zuteilung des Bausparvertrages zu einem früheren Zeitpunkt erreichen.

Mit Abschluss eines Bausparvertrages sichern sich Bausparer, ab Vertragsbeginn für die Zukunft einen garantierten Zinssatz für das Bauspardarlehen. Das bedeutet, man sichert sich die heute günstigen Zinsen für das Bauspardarlehen in sieben oder zehn Jahren.

Die Verwendung des Bauspardarlehens kann nur zu wohnwirtschaftlichen Zwecken erfolgen. Für folgende Zwecke kann das Bauspardarlehen verwendet werden:

  • Umschuldung einer Baufinanzierung
  • Hausbau oder Kauf
  • Grundstückskauf
  • Kauf einer Eigentumswohnung
  • Renovierung oder Sanierung (auch von gemieteten Wohnungen)

Ursprünglich war Bausparen in erster Linie zur Förderung von Wohneigentum gedacht. Aber ein Bausparvertrag ist nicht nur für einen Neu-, Um- oder Ausbau einsetzbar. Auch für Mieter ist ein Bauspardarlehen für bestimmte Renovierungs- und für Modernisierungsmaßnahmen geeignet.

Vor der Zuteilung des Vertrags muss der Bausparer je nach Tarif 40 oder 50 Prozent der Bausparsumme ansparen.

Die Bausparsumme ist der Betrag, über den ein Bausparvertrag lautet. Bei größeren Finanzierungsvorhaben, zum Beispiel Bau oder Kauf eines Eigenheims, sollte die Bausparsumme etwa 30 - 40% der Gesamtfinanzierung ausmachen. Möchten Sie dagegen umschulden oder ein kleines Modernisierungsvorhaben verwirklichen, sollten Sie das am besten vollständig mit dem Bausparvertrag finanzieren. Falls Sie den späteren Verwendungszweck heute noch nicht kennen, legen Sie die Bausparsumme einfach danach fest, wie viel Sie monatlich sparen können. Berücksichtigen Sie dabei die Vorteile der staatlichen Bausparförderung.

Kein Problem - Sie lassen Ihren Bausparvertrag ruhen, bis sich die finanzielle Situation entspannt hat.

Ja, vermögenswirksame Leistungen sind zum Bausparen gut geeignet. Häufig werden die VL vom Arbeitgeber ganz oder teilweise übernommen - das heißt: der Arbeitgeber spart mit. Selbstverständlich gibt es für Bausparen mit VL auch die Wohnungsbauprämie vom Staat (innerhalb der gesetzlichen Einkommensgrenzen)!