Die Wohnungsbauprämie
8,80%
Wohnungsbauprämie als Zuschuss vom Staat!
Millionen Familien und Arbeitnehmer können - seit die Einkommensgrenzen für
die staatliche Bauspar-Förderung 1996 drastisch erhöht wurden - bares Geld
vom Staat bekommen: 90,11 EUR für Verheiratete und 45,06 EUR für
Alleinstehende gibt es Jahr für Jahr als Zuschuss auf die eingezahlten
Bausparbeiträge.
Übrigens:
Bausparen ist auch interessant für Jugendliche und Rentner/Pensionäre. Denn
die Bauspar-Förderung gilt auch für Jugendliche ab 16 Jahre, unabhängig vom
Einkommen der Eltern. Und die anrechenbaren Bezüge von Rentnern und
Pensionären liegen meist unter den Einkommensgrenzen.
Die Arbeitnehmersparzulage
9% Arbeitnehmersparzulage
bei Anlage der vermögenswirksamen Leistungen auf einem Bausparvertrag (max.
84,60 EUR pro Jahr, Verheiratete)
Plus 18% Arbeitnehmersparzulage auf Fondssparen, in den neuen Bundesländern
sogar 22%
(max. 144,- EUR pro Jahr, Verheiratete in den alten Bundesländern)
Macht zusammen bis zu 318,71 EUR pro Jahr vom Staat!
Lassen Sie sich das Geldgeschenk nicht entgehen!
Einkommensgrenzen für die
Arbeitnehmersparzulage:
zu versteuerndes Jahreseinkommen von 17.900 EUR bei Singles / 35.800 EUR bei
Verheirateten.
Wohnungsbauprämie:
zu versteuerndes Jahreseinkommen von 25.600 EUR bei Singles / 51.200 EUR bei
Verheirateten.
|